Am 17. Februar 2023 hat die deutsche Bundesregierung die Ratifikationsurkunde für das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) beim Rat der Europäischen Union hinterlegt. Dieser Schritt markiert den erfolgreichen Abschluss der erforderlichen Ratifizierungsverfahren durch die teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten, sodass das Paket für den einheitlichen Patentschutz für derzeit 17 Staaten wirksam werden kann. Damit tritt das neue System nun am 1. Juni 2023 in Kraft. Voraussichtlich werden sich zu einem späteren Zeitpunkt noch mehr Länder für eine Teilnahme entscheiden.

EPA-Präsident António Campinos begrüßte die Nachricht mit den Worten: „Die Hinterlegung durch Deutschland macht den Weg frei für eine neue Ära des IP-Schutzes in Europa. Im Rahmen des einheitlichen Patentsystems können europäische Unternehmen von einem breiteren und wirksameren Patentschutz zu niedrigeren Kosten profitieren, was für kleinere Unternehmen besonders wichtig ist. Der Start des seit Langem erwarteten Systems ist das Ergebnis einer engen Kooperation und konstruktiven Arbeit aller Partner und Stakeholder des europäischen Patentsystems. Das einheitliche Patentsystem wird für die europäische Wirtschaft eine Bereicherung sein, weil es einen einheitlichen Technologiemarkt schafft, der Transaktionen innerhalb einer großen Wirtschaftsregion erleichtert. Während wir im Laufe dieses Jahres den 50. Jahrestag unseres Gründungsvertrags, des Europäischen Patentübereinkommens, begehen werden, ist dieser große Schritt ein historischer Moment für Innovatoren und für den Schutz von Erfindungen in Europa.“

Anmelder europäischer Patente haben bereits großes Interesse gezeigt. Seit das EPA am 1. Januar seine Übergangsmaßnahmen zur Unterstützung einer zeitnahen Inanspruchnahme des neuen Systems gestartet hat, sind mehr als 2 200 Anträge auf einheitliche Wirkung und/oder Verschiebung der Erteilung eingereicht worden.

Das einheitliche Patentsystem stellt die wichtigste Reform in der Geschichte des europäischen Patentsystems seit seiner Schaffung im Jahr 1973 dar. Das neue System wird mittels einer einzigen beim EPA eingereichten Patentanmeldung einen einheitlichen Patentschutz in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten ermöglichen und eine zentrale Plattform für europaweite Patentstreitigkeiten vor dem Einheitlichen Patentgericht bieten. Die 25 EU-Mitgliedstaaten, die an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes teilnehmen, verfügen geschätzt über ein BIP von insgesamt mehr als 14 Billionen Dollar (dies entspricht 80 % des gesamten BIP der EU) und eine Bevölkerung von fast 400 Millionen Menschen – mehr als die USA, Kanada und Australien zusammen.

(Quelle: Homepage des Europäischen Patentamts)

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