13.03.2025

Zum 1. April 2025 führt das Europäische Patentamt die geschlechtergerechte Sprache ein. So wird aus dem „Fachmann“ die „Fachperson“.

Der Verwaltungsrat bekräftigt, dass alle geschlechtsspezifischen Begriffe im EPÜ geschlechtsneutral auszulegen sind und nicht als eine Form von Geschlechterunterschieden oder Geschlechterdiskrimination.

Der Überarbeitung der Ausführungsordnung zum EPÜ lag das Prinzip zugrunde, geschlechtergerechte Sprache einzuführen, soweit dies unter Wahrung der Rechtssicherheit und ohne Beeinträchtigung von Klarheit und Verständlichkeit möglich ist. Angesichts der unterschiedlichen linguistischen und grammatikalischen Charakteristika der drei EPA-Amtssprachen (Deutsch, Englisch und Französisch) war dies auch bei der Nutzerkonsultation ein wesentlicher Gesichtspunkt.

Quelle: Amtsblatt Februar 2025

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