03.07.2025

Gemäß dem Europäischen Patentamt hat die Große Beschwerdekammer ihre Entscheidung in der Sache G 1/24 erlassen. Dieser zufolge sind die Ansprüche der Ausgangspunkt und die Grundlage für die Beurteilung der Patentierbarkeit einer Erfindung, und die Beschreibung und die Zeichnungen sind für die Auslegung der Ansprüche zum Zwecke dieser Beurteilung immer heranzuziehen.

Quelle: Entscheidung G 1/24 („Erwärmtes Aerosol“) der Großen Beschwerdekammer

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