Das Inkrafttreten des europäischen Patents einheitlicher Wirkung steht unmittelbar bevor: „Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 23. Juni 2021 zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen die Ausfertigung des am 18. Dezember 2020 zustande gekommenen Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht richteten (sogenanntes Vertragsgesetz, BT-Drucks. 19/22847). Das sog. Vertragsgesetz enthält die Zustimmung zu dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) und dem Protokoll zum EPGÜ betreffend die vorläufige Anwendung („Protokoll zur vorläufigen Anwendung des EPGÜ“) und schafft damit die Voraussetzungen für die Ratifikation des EPGÜ und des Protokolls über dessen vorläufige Anwendung.“

Quelle: Newsletter des DPMA Ausgabe 3/2021 vom 04.08.2021

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