30.12.2025
Steht die „James Bond“-Filmfigur „Miss Moneypenny“ einer Markenanmeldung und Markenbenutzung einer Markenanmeldung „Moneypenny“ für „Sekretariatsdienstleistungen“ in Klasse 35 entgegen? Nein, hat der BGH in einem Urteil vom 04.12.2025 entschieden. Zwar könne für Namen fiktiver Figuren aus einem Filmwerk grundsätzlich Werktitelschutz bestehen. Voraussetzung sei jedoch, dass die fiktive Figur „eine gewisse Selbständigkeit und eigenständige Bekanntheit der fiktiven Figur gegenüber dem Werk“ aufweise. Für die Bezeichnung „Moneypenny“ sei diese erforderliche Selbständigkeit nicht gegeben.
Quelle: Kein Werktitelschutz für den Namen der Filmfigur „Miss Moneypenny“
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