17.04.2025
Nachdem das Europäische Patentamt schon jetzt künstliche Intelligenz (KI) unterstützend in Bereichen wie Klassifizierung, Recherche und maschinelle Übersetzung nutzt, soll die KI nun auch für die Erstellung der Niederschrift über mündliche Verhandlungen eingesetzt werden. Zunächst wird der Einsatz von KI in mündlichen Verhandlungen vor Prüfungs- und Einspruchsabteilungen im Rahmen eines Pilotprojekts getestet, welches im Mai startet. Ab 2026 soll die KI dann auch in größerem Umfang eingesetzt werden.
Vorteil des Einsatzes der künstlichen Intelligenz soll sein, Protokolle künftig frühzeitiger und in besserer Qualität an die jeweiligen Parteien übersenden zu können. Hierfür ist es notwendig, den Ton von mündlichen Verhandlungen vollständig aufzuzeichnen. Da die Tonaufzeichnung ausschließlich zur Unterstützung der Erstellung einer Niederschrift über die mündliche Verhandlung dient, wird diese nach Zustellung an die Parteien gelöscht.
Quelle: EPA-Newsletter
___________________________________________________________________________________