30.12.2025

Die Nutzung künstlicher Intelligenz zum Erfinden oder gar zum Formulieren von Patentanmeldungen ist verlockend. Gleichzeitig birgt die Verwendung dieser neuen Technologie rechtliche Risiken. Daten, die in eine KI eingegeben werden, werden in der Regel unverzüglich zur Schulung und Verbesserung der KI-Systeme verwendet. Sobald Erfindungsmerkmale einer KI gefüttert wurden, ist deren Geheimhaltung nicht mehr sichergestellt. Eine mögliche Einstufung einer Patentanmeldung etwa als Staatsgeheimnis ist nach derzeitiger Praxis des Deutschen Patent- und Markenamtes damit bereits nicht mehr möglich.

Quelle: KI-Nutzung bei Patentanmeldung hebt Geheimhaltung auf

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