Deutsches Bundesverfassungsgericht stoppt die Ratifizierung des Abkommens über das Einheitliche Patentgericht durch Deutschland aufgrund Verfassungsbeschwerde

Mit dieser Verfassungsgerichtsentscheidung wird das Inkrafttreten von „europäischen Patenten mit einheitlicher Wirkung“ (Einheitspatent) für eine Mehrheit von EU-Staaten weiter verzögert. Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat hatten das internationale Abkommen über ein (europaweites) Einheitliches Patentgericht bereits gebilligt. Mit der Ratifikation durch Deutschland wäre die notwendige Anzahl von Ratifikationsstaaten erreicht worden, um das Einheitliche Patentgericht und das Gesetzespaket über das Einheitspatent in Kraft zu setzen.

In 2017 jedoch suspendierte der Bundespräsident den Ratifikationsprozess in Deutschland auf Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde. Am 13.02.2020 entschied nun das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Verfassungsbeschwerde: Das Gesetzespaket für das Einheitspatent war nicht mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Bundestags gebilligt worden.

Damit bleibt es bei dem derzeitigen Zustand, bei dem jedes europäische Patent nach Erteilung in ein Bündel nationaler Patente zerfällt, welche der jeweiligen nationalen Patent-Rechtsprechung unterliegen. Dies ist für die Patentinhaber nicht nur mit erhöhten Kosten bei der Aufrechterhaltung und Durchsetzung der nationalen Teile eines europäischen Patents, sondern auch mit hoher Rechtsunsicherheit wegen der vielfach starken Abweichungen der nationalen Patent Rechtsprechungen voneinander verbunden.

(Quelle: Mitteilung des Instituts europäische Patentvertreter vom 20.03.2020)

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