Mit Bekanntmachung vom 2. Februar 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Fortsetzung der „WIPANO-Förderung“ bestätigt.

Mit dem Förderprogramm fördert das Bundesministerium technische Schutzrechtsanmeldungen ebenso wie die wirtschaftliche Verwertung innovativer Ideen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Dabei werden vereinfacht gesagt in einem Förderzeitraum von bis zu 2 Jahren alle Ausgaben in Verbindung mit dem Schutz und der Verwertung der Idee mit bis zu 50 % bezuschusst. Die maximale Fördersumme beträgt EUR 16.000.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie für die WIPANO-Förderung infrage kommen, können Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung nutzen und von unserer langjährigen Erfahrung bei der Nutzung des WIPANO-Förderprogramms profitieren.

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