Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bezuschusst auch im Jahr 2023 die Marken- und Designanmeldungen von KMU (kleinen und mittleren Unternehmen).

Bis zu EUR 1.000,00 Fördersumme stehen pro Anmelder zur Verfügung, um Marken- und Geschmacksmusterschutz innerhalb der EU (nationale, regionale und EU-Ebene) und außerhalb der EU zu bezuschussen. Erstattet werden dabei zwischen 50% und 75% der Amtsgebühren (einschließlich Gebühren für Anmeldung, Klassen, Prüfung, Eintragung, Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung). Aus dem KMU-Fonds stehen insgesamt 25 Mio. EUR zur Verfügung. Die Finanzhilfen werden während des gesamten Jahres 2023 nach der Reihenfolge des Eingangs des Antrags vergeben, bis alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.

Die Gelegenheit ist damit nicht nur für Neuanmelder günstig. Auch Inhaber bereits eingetragener Marken könnten die Chance nutzen, den Markenschutz an ein modernisiertes Markenlogo oder an neue bzw. zukünftige Tätigkeitsfelder (Waren, Dienstleistungen) anzupassen.

Wir können als anwaltliche Vertreter den Förderantrag für Sie vorbereiten und einreichen. Gerne können wir Sie über die weitere Möglichkeiten und Grenzen der Förderung beraten.

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