Mit Endurteil vom 15.04.2021 hat das Landgericht München I auf unseren Antrag hin in einem einstweiligen Verfügungsverfahren 21 O 2557/21 entschieden, dass die Einleitung eines Notice and Take Down-Verfahrens auf der Verkaufsplattform Amazon Marketplace zur Sperrung des Angebots einer Mitbewerberin mit einer Abnehmerverwarnung gleichzusetzen ist. Erweist sich der Antrag auf Sperrung des Mitbewerberangebots als unbegründet, stellt dieser einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie eine wettbewerbswidrige Behinderung der von der Angebotssperrung betroffenen Anbieterin dar.  

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Veranlassung einer Aufhebung der Angebotssperrung wir im vorliegenden Fall schon deshalb begründet, weil der Antrag auf einem sachlich ungeprüften deutschen Gebrauchsmuster basierte und der Inhaber des Gebrauchsmusters nicht in der Lage war, dessen Rechtsbeständigkeit hinreichend substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen. 

Für Inhaber von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Designschutzrechten oder Marken folgt daraus, dass die Einleitung eines Notice and Take Down-Verfahrens auf der Verkaufsplattform Amazon Marketplace nicht ohne eine vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage durch einen fachkundigen Anwalt oder eine fachkundige Anwältin erfolgen sollte. Insbesondere sollte ein Antrag auf Angebotssperrung nicht auf ein sachlich ungeprüftes Schutzrecht, wie zum Beispiel ein (technisches) Gebrauchsmuster oder ein Designschutzrecht gestützt werden, ohne dass die Rechtsbeständigkeit des Schutzrechts vorab durch fachkundige Patentanwälte oder Patentanwältinnen überprüft wurde. Ansonsten drohen erhebliche Kosten und auch Schadensersatzansprüche des zu Unrecht gesperrten Marketplace-Anbieters. 

Für Anbieter auf Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay, deren Angebote auf Veranlassung Dritter gesperrt werden, bedeutet dies, dass sie sich gegen eine unbegründete Sperrung Ihres Angebots mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung wirksam und kurzfristig verteidigen können.

Endurteil Landgericht

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